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Vererben oder verschenken?

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Doch wer eine Immobilie vererben möchte, ist gut beraten, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen. Darüber, wer das Haus oder die Wohnung bekommen soll, wie viel Erbschaftssteuer fällig wird und ob eine Schenkung vielleicht sinniger ist.
Grundsätzlich gilt, bevor jemand entscheidet, wie er sein Eigentum weitergeben soll, sollte man sich rechtlich beraten lassen, denn oft steckt der Teufel im Detail.
Wer sein Vermögen vererben will, sollte auf jeden Fall ein Testament hinterlassen. Damit dieses anerkannt wird, gelten folgende Dinge: Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben und mit Datum versehen sein. Ein am Computer verfasstes und ausgedrucktes Testament erfüllt diese Anforderungen nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt am besten den Weg zum Notar. Dieser beurkundet den Inhalt des Testaments und kann zudem beim Aufsetzen des Textes helfen. Das fertige Dokument leitet er dann zur amtlichen Aufbewahrung an das Nachlassgericht weiter. Darüber hinaus prüft der Notar die Testierfähigkeit des Verfügenden.
Anders als bei einem Testament erfordert eine Schenkung immer die notarielle Beurkundung, Diese kann dann sinnvoll werden, wenn man sein Vermögen schon zu Lebzeiten weitergeben will. Dadurch können eventuell Erbschaftssteuern gespart werden.
Grundsätzlich gilt, dass sowohl beim Vererben als auch bei einer Schenkung Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer anfallen, die gleich hoch sind. Auch die nach Verwandtschaftsgrad gestaffelten Steuerfreibeträge sind dieselben. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne dass Steuern fällig werden. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erhalten — und zwar von jedem Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro überlassen. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es einen steuerlichen Freibetrag, der bei 20.000 Euro liegt.
Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Bei Schenkungen können die die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Heißt, wer frühzeitig anfängt, sein Vermögen zu verteilen, erspart seinen Nachkommen einen Teil der fälligen Steuern oder sogar alles.  Das bietet sich vor allem bei vermögenden Personen an. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Erblasser beim Verteilen seines Vermögens die Zügel in der Hand hält.
Durch Schenkungen reduziert sich automatisch der Pflichtteil, den beispielsweise Kinder im Falle des Erbes erhalten. Aber aufgepasst, Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers veranlasst wurden, werden zum Nachlass gezählt und erhöhen so den Pflichtteilsanspruch.