Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt wenn Eigentum in Eigentumswohnungen oder in Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz WEG aufgeteilt werden soll. Eine Wohnung erfüllt nur dann die Bedingungen zur Abgeschlossenheit, wenn die Räumlichkeiten baulich durch Decken und Wände getrennt sind.