Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches und öffentliches Register, das beim jeweilig zuständigen Amtsgericht geführt wird und bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteresse) eingesehen werden kann.

Bedeutung des Grundbuches

Vor dem Erwerb eines Grundstückes muss immer im Grundbuch nachgeprüft werden, ob es noch eine Person gibt, die rechtliche Ansprüche auf das Grundstück oder Teile dessen hat.

Einsichtnahme in das Grundbuch

Die Einsichtnahme in die Einträge im Grundbuch ist nur dann möglich, wenn die anfragende Person ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück nachweisen kann. Dieses muss dem Grundbuchamt schriftlich dargelegt werden.