Aufgebotsverfahren

Der Zweck des Aufgebotsverfahrens im Bereich des Immobilienrechts liegt in der Klärung der Eigentumsverhältnisse, dem Ausschluss unbekannter Berechtigter oder der Kraftloserklärung von wichtigen Dokumenten.

Ausschließungsbeschluss

Wenn das Gericht ein Urteil gefällt hat und die Besitzansprüche in einer Sache geklärt hat, erlässt es einen Ausschließungsbeschluss, welcher weitere Interessenten und ehemalige Besitzer aus der Besitzerschaft ausschließt. 

Aufgebotsverfahren in einer Erbrechtssache

Erbschaftsangelegenheiten dienen meist dem Zweck, Erbschaftsansprüche zu regeln und die Nachlassverwaltung oder eine mögliche Nachlassinsolvenz einzuleiten.