Einheitswert eines Grundstücks

In Deutschland kommt der Einheitswert bei privat, gewerblich und land- und forstwirtschaftlich genutztem inländischem Grundbesitz zum Ansatz. Seit 1998 dient der Einheitswert außerdem als Bemessungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer.

Berechnung des Einheitswertes von Grundstücken

Der Einheitswert eines Grundstücks wird anhand der Werteverhältnisse 1935 im Osten und 1964 im Westen Deutschlands berechnet. Dabei werden neben der Lage auch Bauweise und Ausstattung berücksichtigt.