Grundbesitzsteuer

Die Grundbesitzsteuer ist eine Realsteuer und wird von den jeweiligen Finanzämtern der Bundesländer erhoben. Als Besteuerungsgrundlage dient der Einheitswert. Der Einheitswert wird ermittelt aus der Grundsteuermesszahl. Diese richtet sich nach der Nutzungsart des Grundstückes und danach, ob es in den alten oder neuen Bundesländern liegt.