Wie ermittelt immoVS den Wert einer Immobilie?

Zur Bewertung einer Immobilie gibt es drei Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren
    Bei der Vergleichswertermittlung werden Grundstücke oder Immobilien mit ähnlicher Werthaltigkeit
    zur Wertermittlung herangezogen (§ 13 Wertermittlungsverordnung, WertV).
  • Sachwertverfahren
    Beim Sachwertermittlung wird der Wert des Gebäudes und des Grundstücks (Bodenwert)
    getrennt ermittelt (§ 21 Wertermittlungsverordnung, WertV).
  • Ertragswertverfahren
    Bei der Ertragswertermittlung wird der Bodenwert und langfristige erzielbare Mieteinnahmen
    berücksichtigt (§ 15 Wertermittlungsverordnung, WertV).

Alle drei Verfahren der Immobilienbewertung unterliegen einer Norm die in der Wertermittlungsverordung zu finden sind. Meistens werden von uns alle drei Verfahren durchgerechnet um dann den optimalen Wert festzulegen. Zusätzlich werden unsere langjährige Erfahrung sowie Vergleichsobjekt in der Umgebung zur Bewertung mit einbezogen.