Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Der Energieausweise sowie die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und die Grundlagen werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Benötige ich einen Energieausweis?

Ja, ein Energieausweis muss seit 2008 für jede Immobilie mitgeliefert werden. Egal ob Verkauf oder Vermietung. Es gibt zwei Arten von Energieausweis: den Bedarfsorientierten Energieausweis und den Verbrauchsorientierten Energieausweis.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Bedarfsorientierter Energieausweis
Bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden bei denen ein Bauantrag vor 1. November 1977 gestellt wurde oder welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 gebaut wurden, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.

Verbrauchsorientierter Energieausweis
Bei bestehenden Gebäuden, die bereits nach der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 erstellt wurden, können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (beispielsweise Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist.