Hausverwaltung

Hausverwaltungen sind vom Eigentümer oder der Eigentümerversammlung beauftragte Verwalter eines Mehrfamilienwohnhauses oder einer anderen Wohnanlage. Zu ihrer Aufgabe gehört:

  • Verwaltung sowie Vereinnahmung des Mietzinses im Auftrag des Eigentümers
  • Gestaltung und Verhandlung von Nach- und Mietverträgen (hierzu zählen auch andere gebäudespezifische Verträge)
  • bei Staffel- und Indexmietvereinbarungen: Anpassung der Mietsumme
  • Begleichung anfallender Kosten