Auflassungsvormerkung

Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um eine vertragliche Einigung zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer. Die Auflassungsvormerkung ist zunächst die vertraglich rechtliche Zusicherung des Erwerbs unter den im Kaufvertrag festgesetzten Bedingungen und erlaubt dem Käufer zudem den Kaufpreis erst nach der Eigentumsüberschreibung via Eintragung ins Grundbuch zu entrichten.