Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) trat am 1. Juli 1987 in Kraft und vereinte das Bundesbaugesetz aus dem Jahr 1960 und das Städtebauförderungsgesetz. Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Gesetzes, um das Städtebaurecht des Bundes zu regeln.
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik