Bestellerprinzip

Seit dem 01.06.2015 gilt in ganz Deutschland ohne ausnahme das sogenannte Bestellerprinzip. Als Auftraggeber kann weiter der Vermieter und Mieter als Auftraggeber auftreten. Dabei gilt das jedoch das Prinzip: "wer bestellt, der bezahlt“. Da in den meisten Fälen der Eigentümer als Vermieter den Makler beauftragt (bestellt) muss dieser als Auftraggeber den Vermittler bezahlen.

Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Bereichtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.