Eigentümergemeinschaft

Manche Entscheidungen können nur von der Eigentümergemeinschaft getroffen werden, beispielsweise über die Schaffung von Rücklagen für bauliche Maßnahmen und Reparaturen oder die Müllentsorgung.

Gemeinschaftsordnung – Regeln für die gesamte Eigentümergemeinschaft

Die Gemeinschaftsordnung enthält sämtliche Regelungen, die das Verhältnis der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft untereinander betreffen. Zu diesen Regeln zählen unter anderem:

  • Bestimmungen zur Eigentümerversammlung
  • Stimmrechte der einzelnen Eigentümer
  • Bestimmungen, die die Nutzung der Eigentumswohnung betreffen (z. B. Haustierhaltung)
  • Besondere Nutzungsrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums (z. B. Parkplatz- oder Gartenbenutzung)
  • Bestimmungen zum Gebrauch der Gemeinschaftsanlagen (z. B. Wäscheplatz)

Entscheidungsgremium der Eigentümergemeinschaft – die Eigentümerversammlung

Wer eine Wohnung kauft und damit einer Eigentümergemeinschaft beitritt, ist zugleich auch berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen.