Mietminderung
Wird für eine Immobilie Miete bezahlt, so darf diese bei auftretenden Mängeln gemindert werden. Je nach Art und Anzahl kann eine prozentuale Mietminderung sogar mehrfach angewendet werden. Da die Rechtsprechung aber jeden Fall einzeln bewertet sind Mietminderungstabellen immer nur eine erste Orientierung und stets unverbindlich.
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik