Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
Um Marktverhältnisse beurteilen zu können, wird im Normalfall eine Werteermittlung durchgeführt. Zum Zwecke einer eindeutigen Werteermittlung muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der auf der Grundlage der Werteermittlungs-Verordnung (ImmoWertV) den Wert des Grundstücks der aktuellen Marktsituation sachgemäß anpasst.
A
- Anfangswert
- Abbruch
- Abbruchkosten
- Abgeschlossenheit
- Abnahmeprotokoll
- Abschreibung
- Abstandszahlung
- Abzinsung
- Ackerzahl
- Anerkannte Regeln der Technik
- Anfangsrendite
- Anpassung der Immobilie an die aktuelle Marktlage
- Antragsgrundsatz
- Armierung
- Aufgebotsverfahren
- Auflassungsvormerkung
- Ausgleichsestrich
- Ausstattung
- Außenbereich
- Außenputz
B
- Belichtung / Besonnung
- Bestellerprinzip
- Barrierefreiheit
- Barwert
- Baugesetzbuch
- Baugrenze
- Baugrube
- Baugrund
- Baugrunduntersuchung
- Baugutachter
- Baujahr
- Bauland
- Baulast
- Bauliche Nutzung
- Baulinie
- Baumassenzahl (BMZ)
- Baumängel
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baupläne
- Baupreisindex
- Baurichtmaß
- Bausachverständiger
- Bauschadensachverständiger
- Bauschäden
- Baustellenestrich
- Baustoffklassen
- Bebauungsabschlag
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Betriebs- und Nebenkosten
- Bewertungsgesetz
- Bewirtschaftungskosten
- Bitumen
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Bodenrichtwertkarte
- Brennwerttechnik